07.05.2020

STRASSENSPERRE L76, Schlossgalerie vom 11. Mai 2020 bis 27. November 2020
Ab Montag gilt die Totalsperre der L76 - Landeckerstraße und damit auch die Ausnahmeregelung für den Grlamlachweg. Neben dem Langsamverkehr (Definition: jener Verkehr der die A12 Inntalautobahn, Landecker Tunnel nicht befahren kann = Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 60 km/h) wird gewerblicher Verkehr (Festlegung von Quell- und Zielort) und Anrainerverkehr (genaue Definition) vom Fahrverbot ausgenommen.
Leider ist es uns im Verfahren nicht gelungen weitere Bewohner (Hochgallmigg, Sonnenberg, Fließerau) als Anrainer unterzubringen.
Das beiliegende Schreiben wird noch diese Woche an die betroffenen Haushalte und Firmen verteilt. Die genaue Verordnung der Bezirkshauptmannschaft liegt uns noch nicht vor (Diese werden wir umgehend nach Eingang veröffentlichen!)