Aktuelle Informationen

COVID-19-Lockerungsverordnung - Amtsgebäude

04.05.2020 00:00

Corona

COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV

Die öffentliche Verwaltung soll stufenweise in einen neuen Normalbetrieb übergeleitet werden

Auch in unserem Gemeindeamt wird es ab Montag, den 11. Mai 2020 einen „neuen“ Normalbetrieb geben. Parteienverkehr ist unter besonderen Voraussetzungen wieder möglich.

  •  Der Zutritt ist nach Terminvereinbarung möglich (Tel., Email…). 
  •  Die ein- und austretenden Personen werden dokumentiert.
  •  Alle eintretenden Personen müssen die Hände desinfizieren. Dazu werden entsprechende Desinfektionsspender bereitgestellt. 
  •  Der Zugang ist nur mit einem Mund- Nasenschutz gestattet.

Zudem wird auf § 1 Abs. 2 der COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV hingewiesen, wonach beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen ist.

Das Gemeindeamt ist als öffentlicher Ort anzusehen. Nach § 11 Abs. 5 der zitierten Verordnung muss ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden, sofern zwischen den Personen geeignete Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung vorhanden sind.

Wir bitten um Verständnis!

04.05.2020