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Quarantäneverordnung Tirol - verlängert!

20.03.2020 00:00

Corona

Seit dem 19.03.2020 gelten in Tirol neue (verschärfte) Verkehrsbeschränkungen. Diese wurden bis einschließlich 13. April 2020 verlängert! Damit gilt die Verordnung ebenso lange wie die österreichweiten "Ausgangsbeschränkungen", die Freitagmittag von der Bundesregierung bis Ostermontag ausgedehnt wurden.

Im Gegensatz zu den bisher bereits verordneten Verkehrsbeschränkungen dürfen wir uns nur mehr in unserem Gemeindegebiet bewegen. Zur Deckung von Grundbedürfnissen, die nicht in unserem Gemeindegebiet erfüllt werden können, dürfen wir unser Gemeindegebiet verlassen und Erledigungen schnellstmöglich am nächstmöglichen Ort vornehmen.

Zu diesen Grundbedürfnissen zählen: 

  • Ausübung beruflicher Tätigkeit (der Weg zur Arbeit und zurück)

  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen zB: Arztbesuch, medizinische Behandlung, Therapie 

  • Wenn nicht im eigenen Gemeindegebiet möglich: Sonstige Handlungen zur Versorgung der Bedürfnisse des täglichen Lebens zB: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder Geldautomat, Besuch bei Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in ihrem jeweiligen privaten Bereich 

  • Handlungen zur Versorgung von Tieren

    Spaziergänge und Aufenthalte im Freien sollten auf ein Minimum reduziert werden. 

    „Frische Luft schnappen“ nur alleine oder mit Menschen aus demselben Haushalt!

Spazierengehen/Wanderungen über die Gemeindegrenze sind nicht gestattet. 

20.03.2020