KUNDMACHUNG
über die Auflegung des Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts
Der Gemeinderat der Gemeinde Fließ hat in seiner Sitzung vom 21. Dezember 2015 beschlossen, gemäß § 64 Abs. 1 u. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Fließ während sechs Wochen, zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt Fließ aufzulegen. Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Abs. 1 TUP.
Darstellung des wesentlichen Inhalts (§ 6 Abs. 4 lit. a TUP):
Gemäß § 31a Abs. 2 TROG 2011 hat die Gemeinde spätestens bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach dem Inkrafttreten des örtlichen Raumordnungskonzeptes dessen Fortschreibung zu beschließen. Die Fortschreibung hat gemäß § 31a Abs. 1 TROG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen und ist auf einen Planungszeitraum von weiteren zehn Jahren auszurichten.
Der vom Raumplaner DI Falch Reinhard, Pro Alp Consult, ausgearbeitete Entwurf enthält die gemäß § 31 TROG 2011 in Verbindung mit den betroffenen Durchführungsverordnungen geforderten Inhalte.
Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b TUP):
Die 6-wöchige Auflage erfolgt vom 22.12.2015 bis einschließlich 02.02.2016.
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Dienstag von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) im Gemeindeamt Fließ (Dorf 120, 6521 Fließ) zur Einsichtnahme auf und sind im Internet unter www.fliess.at einzusehen.
Hinweis (§ 6 Abs. 4 lit. c TUP):
Jedermann steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist, eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zur 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Ladis (2. Auflage) in digitaler Form:
Berichte und Pläne:
- Erläuterungsbericht
- Umweltbericht
- Ergänzender Umweltbericht
- Verordnung
- Bestandsanalyse
- Verordnungsplan Blatt 1
- Verordnungsplan Blatt 2
- Verordnungsplan Blatt 3
- Planzeichenerklärung
Kundmachung:
- Kundmachung 1. Auflage Forschreibung ROK 2015
Der Bürgermeister:
(Ing. Bock Hans-Peter)